Honigwettbewerb

Honigwettbewerb zum Berliner Imkertag am 20. Oktober 2019

Wie gut ist mein Honig wirklich?
Um das zu erfahren, laden wir Sie herzlich ein, am diesjährigen Berliner
Honigwettbewerb teilzunehmen.
Teilnahmeberechtigt sind Imkerinnen/Imker, die einen Honiglehrgang absolviert
haben.
Die Teilnahme am Honigwettbewerb ist kostenlos.
Bei der Honigprämierung wird der Honig nach den DIB-Kriterien in den Kategorien
Aufmachung, Sauberkeit, Konsistenz, Wassergehalt und Invertase-Aktivität bewertet.
AllgemeineTeilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die einen Honiglehrgang, nach
Vorgaben des D.I.B., seit dem 1.1.1993 absolviert haben (ggf. Nachweis durch
Teilnahmebescheinigung). Langzeitimker (vor 1.1.1993 benötigen keinen Nachweis
eines absolvierten Honiglehrgangs).
Die besten Berliner Honige werden mit Gold, Silber oder Bronze im Rahmen des
Berliner Imkertages am Sonntag, dem 20. Oktober 2019, in den Räumen der Freien
Universität Berlin, ausgezeichnet.
Für die Teilnahme sind folgende Bedingungen zu beachten:
 Ein Honig-Los besteht aus drei, á 500g, Imker-Honiggläsern des D.I.B. mit drei
gleichen Honigen einer Charge.
 Der Gewährverschluss der Imker-Honiggläser darf keinen Namens- Adressensowie
Sortenaufdruck aufweisen. Auf das freie Feld, das für die
Sortenbezeichnung vorgesehen ist, notieren Sie ein “F” für flüssigen Honig
bzw. ein “K” für cremigen (kristallinen) Honig.
Es wird der aktuelle Gewährverschluss des D.I.B. verwendet.
 Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss in vorgeschriebener Weise taggenau
angegeben sein.
 Die Imker-Honiggläser sind mit einer neuen Deckeleinlage des D.I.B. zu
versehen.
 Bitte schreiben Sie die Seriennummern der Etiketten auf einen Briefumschlag.
In den Briefumschlag legen Sie das beiliegende Formular mit Angabe Ihres
Namens, des Imkervereins, Ihrer Adresse, sowie der Seriennummern der
Etiketten. Bitte unterschreiben Sie das Formular. Das Beiblatt kann auch von
der Internetseite des Imker-Landesverband Berlin e.V. heruntergeladen
werden.
 Die Anzahl der Honiglose ist pro Imker auf zwei begrenzt.
IMKERVERBAND BERLIN e.V.
Landesverband des Deutschen Imkerbundes e.V.
Gewährverschlüsse (6 Stück pro Los) ohne Namenseindruck können kostenlos
angefordert werden bei: Maria Gärtner, Tel.: 030-604 900 73 oder per Mail
honigkontrolle@imkerverband-berlin.de
Honigabgabe:
Nach telefonischer Absprache bis zum 30. August 2019 bei Wolfgang Baum, Max-
Ligner-Straße 50, 13189 Berlin, Tel. 0177 833 17 45,
Nach telefonischer Absprache bis zum 30. August 2019 bei Dr. Benedikt Polaczek,
FU Bienenhaus, Königin-Luise-Str. 1-3, 14195 Berlin, Tel. 030-83853945 oder 0179
741 33 57.
Die Abgabe ist ebenfalls möglich bei Maria Gärtner, Berliner Imkerverein Neukölln,
Arnikaweg 53, 12357 Berlin, am 23. August 2019 und am 30. August 2019 in der
Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder jederzeit nach telefonischer Absprache – Tel.:
030-604 900 73.
Auch die Landesverbands Geschäftsstelle in der Malteserstr. 74-100, Haus L – R
542,12249 Berlin kann zur Honigabgabe während der bekannten Öffnungszeiten
genutzt werden.
Mit der Beteiligung am Honigwettbewerb leisten Sie auch einen sozialen Beitrag. Da
nur ein Honigglas für die Auswertung geöffnet wird, können die nicht geöffneten
Gläser im Rahmen der Grünen Woche verkauft werden. Der Erlös aus dem
Honigverkauf geht im kommenden Jahr an das Kinderheim „Eva Laube“ in Potsdam,
Stubenrauchstr. 12, eine Einrichtung des EJF (Evangelisches Jugend- und
Fürsorgewerk) Berlin.
Nicht zu unterschätzen: Die Teilnahme an einem Honigwettbewerb erhöht die
Aufmerksamkeit des Imkers für die Behandlung seines Honigs. Ist der Wettbewerb
doch eine gute Gelegenheit, sich selbst zu überprüfen und sich mit anderen zu
messen.
Was man bei der Teilnahme am Honigwettbewerb noch beachten sollte:
Im Prüfschema wird auch die Aufmachung des verkaufsfertigen Gebindes, in diesem
Fall ein unter dem Warenzeichen des D.I.B. abgefülltes Honigglas, bewertet. Der
Honigprüfer kontrolliert den ordnungsgemäßen Sitz des Gewährverschlusses und die
Sauberkeit der Verpackung. Glas, Deckel und Gewährverschluss müssen
unbeschädigt sein.
Ich weise darauf hin, dass Untergewicht, und sei es nur ein Gramm, zum
Ausschluss führt. Es gibt hier keinen Spielraum. Also lieber einen kleinen Schwapp
mehr ins Glas.
Und wenn jetzt noch der Honig qualitativ einwandfrei ist, steht einer Auszeichnung
nichts mehr im Wege.
Liebe Honig-Obleute in den Imkervereinen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie – z.B.
vor einer monatlichen Versammlung – eine kleine Lehrstunde für die Teilnehmer am
Honigwettbewerb anbieten. Geben Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrung –
insbesondere an die Erst-Teilnehmer – weiter.

Nun freue ich mich auf viele Einsendungen
und verbleibe mit imkerlichen Grüßen
Maria Gärtner

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