Verfassungsbeschwerde gewonnen!

Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshof Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung eines bezirklichen Amtstierarztes acht mehrfach auf AFB negativ gestestete Bienenvölker abtöten mußte, erneut auf den Terminplan des Oberverwaltungsgerichtes gesetzt werden müssen. Das Gericht hatte die gut begründeten Repliken verworfen obwohl gerade angesichts der schnellen Natur der Sache (zwischen Anordnung und Umsetzung der Abtötung inkl. zweier Gerichtsinstanzen lagen gerade mal drei Wochen) eine Hauptsacheentscheidung erst im Nachhinein möglich ist. Vor dem Hintergrund, dass 2023 nur 1,66% aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich waren, ist das ein sensationeller Erfolg!!
Daher wird das Verfahren erneut an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, das über die Zulassung der Feststellungsklage entscheiden muß – vor dem Hintergrund, dass in 2023 erneut mehrere negativ befundete Völker in Pankow abgetötet wurden, dürfte das Argument des Gerichts, dass eine Wiederholungsgefahr nicht bestehe, wohl nicht mehr greifen. Die Kosten der Verfassungsbeschwerde werden (zumindest teilweise) vom Land Berlin getragen.
Gratulation für diesen Erfolg, nun ist weiter Daumen-drücken angesagt dass sich das Gericht nochmal gründlicher als in der Vergangenheit durch die Schriftsätze arbeitet und endlich verbindliche Richtlinien, Pflichten und Grenzen amtstierärztlichen Handelns definiert. Dies hätten wir zwar lieber in Form einer längst überfälligen Ausführungsverordnung gesehen doch diese schläft seit 2017 im Dornröschenschlaf bei der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz.
An dieser Stelle noch der Hinweis auf die Spendenkampagne bei www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker die diesen Erfolg möglich gemacht hat!
Vielen Dank an alle Spender und Spenderinnen!!!