Verfassungsbeschwerde gewonnen!

Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshof Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung eines bezirklichen Amtstierarztes acht mehrfach auf AFB negativ gestestete Bienenvölker abtöten…

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