Am 28.1.2022 ist die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten und in Deutschland damit das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Da die EU-Verordnung in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vorschreibt, besteht damit ab sofort die Pflicht zur Führung und Pflege eines „Bestandsbuches“,…
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