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Berlin ist nicht nur ein beliebtes Ziel für Touristen aus aller Welt, sondern auch für Imkerinnen und Imker aus anderen Bundesländern. Alljährlich wandern viele von ihnen in die Hauptstadt, damit ihre Bienen die über 150.000 Linden anfliegen können. Die Berliner Imker freuen sich über Besuch, es gibt aber auch ein paar Punkte zu beachten:

  • Benötigt wird eine Seuchenfreiheits- bzw. Amtstierärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort nicht in einem Sperrbezirk liegt
    • zu beantragen beim Amtstierarzt des Kreises, in dem sich die Bienenvölker bisher befinden
    • nicht vor dem 1. 9. des vorhergehenden Jahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate
    • spätestens unmittelbar nach dem Anwandern an den Amtstierarzt des Berliner Bezirkes zu schicken, in dem sich die Bienen nun befinden
  • Es ist verboten, in Faulbrutsperrbezirke zu wandern. Informieren Sie sich bitte vorher auf dieser Webseite oder beim Wander-Obmann über bestehende Sperrbezirke
  • Am Bienenstand muss ein Schild mit Name und Anschrift des Imkers sowie der Zahl der Bienenvölker angebracht werden
  • Natürlich sollten Sie auch die Genehmigung zur Aufstellung der Völker vom Grundstückseigentümer in Berlin haben
  • Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Imkerverein auf und nehmen Sie ggf. Rücksicht auf Imker in der Nähe

Siehe dazu auch Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV), besonders § 5, § 5a, § 11)

Ausführliche Informationen zur Wanderung nach Berlin und zu den Rechtsgrundlagen, Sicherheitsmaßnahmen und sonstigen Vorschriften finden Sie auch in einem Infoblatt der Senatsverwaltung für Jutiz und Verbraucherschutz, das Sie hier herunterladen können.