Ihr Ansprechpartner:

Obmann „Rechtsfragen“
Christoph C. Paul (Zehlendorf)
Notar a. D.
Tel. 0151 25232844
E-Mail: Rechtsfragen@imkerverband-berlin.de
https://www.imker-christoph-paul.de

Unser Rechtsobmann im Podcast „Haben Bienen Rechte“ vom 18.1.2023 in der Reihe >>Recht nett

2 Antworten auf „Rechtsfragen“

  1. Sehr geehrter Herr Paul,

    ich bin leider kein Imker aber ein Betroffener Nachbar (im Kleingartenverein).

    Folgender Sachverhalt:
    Mein Gartennachbar besitzt in Ca. 8m Fluglinie von meinem Garten entfernt (Zwischen seinem und meinen Garten befindet sich ein 3m breiter Fußweg, sowie ein 4m schmaler Streifen eines anderen Gartens), Ca. 10 Bienenkästen. Ich bin sehr angetan davon, da ja Bienen für uns Kleingärtner sehr wichtig sind. Deshalb habe ich auch meine mündliche Einverstands-Erklärung vor 5 Jahren gegeben.
    In unserem Garten befindet sich auch ein kleiner Pool. Dort wimmelt es am Rand von Bienen. Auch an den Wasserhähnen und Gießkanne. Sehr viele schwimmen im Pool und ertrinken dort. Unser Enkelkind traut sich nicht mehr dort baden zu gehen, da er schon oft, so wie wir, gestochen wurde. Daraufhin habe ich unserem Nachbarn (Imker) angesprochen, doch an seinen Bienenkästen eine Wasserschale für die Bienen aufzustellen. Das lehnte er mit Begründung ab: „Die Bienen können ja an der Spree (50m Nördlich der Kästen) trinken“. Das funktioniert aber nicht, da die Bienen immer nur in Richtung Süden fliegen, also zu uns.

    Nun noch ein größeres Problem: Im Herbst letzten Jahres hat er den Pächter des schmalen Zwischengartens von uns überredet, ob er auch bei ihm 3 Bienenkästen aufstellen kann. Das wurde dann auch getan, und zwar in nur einen Meter Abstand von unserem Zaun. Ich bat darum, doch die Kästen in mindestens 5m Abstand zu unserem Garten aufzustellen. Das wurde abgelehnt mit der Begründung: „Die Bienenkästen können nur in einer Schlechtwetterphase umgesetzt werden“. Die hatten wir bis heute genügend, aber die Kästen stehen immer noch an unserem Zaun.

    Ich bin mir im Klaren, dass Sie natürlich die Interessen Ihrer Mitglieder vertreten und ich weiß auch, dass die Imker viele Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können.

    Trotzdem meine Frage an Sie Herr Paul:
    1. Ist ein Imker verpflichtet eine Wasserschale aufzustellen, damit Nachbarn nicht belästigt werden?
    2. Sind überhaupt 10 Bienenkästen im Garten erlaubt? Ich habe einmal irgendwo gelesen, dass man
    pro 200m² 1-2 Kästen aufstellen darf. Sein Garten hat ein Größe von 400m².
    3. Muss nicht zum Nachbargrundstück ein Mindestabstand non 5m eingehalten werden?
    4. Nirgendwo im Internet finde ich eine Verordnung über Bienenhaltung, die meine Fragen
    beantworten. Können Sie mir da helfen?

    Ich weiß, das alles ist ein bisschen viel auf einmal. Aber vieleicht können Sie mir doch ein paar Tipps geben, damit ich (wir) in Zukunft besser und ohne Ärger unseren Garten nutzen können.

    In der Hoffnung, dass sie mir weiterhelfen können, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Günter Wendland

  2. Lieber Herr Wendland, Hier noch einmal in Kürze meine Antworten:
    Zu 1. Es gibt keine Verpflichtung zum Aufstellen einer Bienentränke.
    Zu 2. Die Zahl der Bienenbeuten richtet sich nach der Ortsüblichkeit und den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen.
    Zu 3. Mindestabstände sind in Berlin nicht verbindlich geregelt. Die aufgestellten Beuten und damit die Flugrichtung der Bienen sollen aber die Privatsphäre der Nachbarn respektieren.
    Zu 4. Die Bienenhaltung muss sich auch an den Interessen und Bedürfnissen der Nachbarn orientieren; die Grundsätze dazu sind von den Gerichten definiert.
    Mit freundlichen Grüßen – Christoph Paul

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